Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich: Die WeGiWi Fitness OG ist Betreiber von CrossFit Kroftlaggl. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Benutzung der Trainingsmöglichkeiten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied (nachfolgend: Athlet) bindend.
  1. Der Vertragspartner (und allenfalls dessen Erziehungsberechtigter) bestätigen hiermit, dass der Teilnahme am Training keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Eine Änderung des Gesundheitszustandes ist umgehend an die Trainer bzw. der Geschäftsführung von CrossFit Kroftlaggl zu melden.
  2. Die Teilnahme an von CrossFit Kroftlaggl angebotenen Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Die CrossFit Kroftlaggl haftet nicht für Unfälle oder Gesundheitsschäden, die der Vertragspartner durch die Teilnahme an Kursen oder bei der An- und Abfahrt zur Box erleidet. Der Athlet hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung).
  3. Als Mitglied von CrossFit Kroftlaggl erkennt der Athlet die ausgehängten Box Rules (Hausordnung) ausdrücklich an.
  4. Den Anweisungen des Trainers bzw. des Personals ist Folge zu leisten.
  5. Bei wiederholten oder einmaligen groben Verstößen gegen die Hausordnung bzw. Anweisungen ist CrossFit Kroftlaggl berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.
  6. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, übernimmt CrossFit Kroftlaggl keine Haftung.
  7. Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche angebotenen Kurse von CrossFit Kroftlaggl während der auf der Website https://www.crossfit-kroftlaggl.at angegebenen Öffnungszeiten zu nutzen.
  8. CrossFit Kroftlaggl behält sich vor, Trainingseinheiten zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Bedarfsfall (insbesondere erforderliche Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur-, Wartungs- oder Umgestaltungsarbeiten, aufgrund von Krankheit eines Trainers/Trainerin oder Betriebsurlaub) im Ganzen abzusagen. An jedem Tag, ausgenommen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, findet zumindest eine Trainingseinheit statt, wobei trainingsfreie Tage (ausgenommen Sonn- und gesetzliche Feiertage) im Ausmaß von maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr möglich sind. Das Mitglied hat diesfalls keinen Anspruch auf eine Vergütung der Mitgliedsbeiträge.
  9. Der Standort der angebotenen Einheiten kann bei Bedarf jederzeit verlegt werden.
  10. Vertragsdauer lt. Preisliste (6 oder 12 Monate). Kündigung durch Mitglied spätestens 1 Monat vor Vertragsende. Sollte keine ausdrückliche Kündigung durch das Mitglied erfolgen, wird der bestehende Vertrag wie gehabt erneuert. Bei Monats-Abonnements Kündigung durch Abonnement-Inhaber spätestens 1 Woche vor Monatsletztem. Sollte keine ausdrückliche Kündigung durch den Abonnenten erfolgen, wird das bestehende Abonnement um 1 Monat verlängert.
  11. CrossFit Kroftlaggl behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung einseitig aufzulösen, sollte es Beschwerden anderer Mitglieder, Trainer oder Mieter über den Vertragspartner geben, die die weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für CrossFit Kroftlaggl unzumutbar machen. Dies gilt ebenso für Nicht-Mitgliedschaften (10er-Blöck, Drop-Ins).
  12. Der Antragssteller erklärt sich hiermit einverstanden, dass alle den Antragssteller betreffende Daten der Geschäftsverbindung EDV-unterstützt verarbeitet und zu werblichen Zwecken (per Telefon, Aussendungen, E-Mails, Newsletter, etc.) von CrossFit Kroftlaggl verwendet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
  13. Etwaige Fotos und Videos, die im Rahmen einer Trainingseinheit bzw. in den Räumlichkeiten und dem umgebenden Areal von CrossFit Kroftlaggl vom Vertragspartner gemacht werden, dürfen von CrossFit Kroftlaggl auf Socialmedia-Plattformen (Facebook, Instagram, etc.) und Video-Plattformen (YouTube, Vimeo, etc.) zu Werbezwecken veröffentlich werden.
  14. Ich nehme mit meiner Unterschrift zur Kenntnis, dass das Training und die Benutzung der Trainingsgeräte / Räumlichkeiten auf eigene Gefahr erfolgt. Ich wurde ausführliche über die Risiken des Trainings informiert und mir wurde eine ärztliche Abklärung im Vorhinein empfohlen.
  15. Der Vertragspartner hat sämtliche Änderungen seiner bei Vertragsunterzeichnung bekannt gegebenen Daten, wie insbesondere des Namens, der Bankverbindung oder der Anschrift, der CrossFit Kroftlaggl unverzüglich bekannt zu geben. Gibt der Vertragspartner solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb rechtlich bedeutsame Erklärungen von CrossFit Kroftlaggl nicht zu, so gelten die Erklärungen bei Zusendung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift trotzdem als zugegangen.
  16. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.
  17. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich.
  18. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Kufstein.

Stand Dezember 2018